Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Geltungsbereich & Vertragspartner

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Geschäftsbeziehung zwischen der Prime Events Nidda GbR – Pascal Borck und Christopher Heldt, Am Weinberg 27 63667 Nidda, vertreten durch die Geschäftsführer Pascal Borck & Christopher Heldt nachfolgenden Vermieter genannt und dem Mieter.

Die vorliegenden AGB gelten ausschließlich. Änderungen bzw. Anpassungen der bestehenden AGB des Vermieters werden ausdrücklich nur mit schriftlicher Anerkennung wirksam. Die Erbringung erster Leistungen gilt automatisch und in jedem Fall als Anerkennung der geltenden AGB. Auch wenn die Bedingungen des Mieters abweichen, jedoch nicht schriftlich bestätigt wurden, gilt die Buchung vorbehaltslos und ausschließlich unter Berücksichtigung der vorliegen AGB.

 

§ 2 Vertragsschluss

(1)   Die Darstellung der Mietgegenstände und Zusatzleistungen auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung an den Kunden zur Abgabe eines verbindlichen Mietangebots dar.

(2)   Der Kunde kann aus dem Angebot des Vermieters Mietgegenstände sowie den gewünschten Mietzeitraum (Veranstaltungstermin) auswählen und über das integrierte Buchungssystem im Warenkorb sammeln. Durch Anklicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons gibt der Kunde ein rechtlich verbindliches Angebot zum Abschluss eines Mietvertrags ab.

(3)   Der Mietvertrag kommt wie folgt verbindlich zustande:

a.      Bei Auswahl einer Sofortzahlungsart (z. B. PayPal, Kreditkarte): Der Vertrag kommt in dem Zeitpunkt zustande, in dem der Kunde den Zahlungsvorgang beim jeweiligen Zahlungsdienstleister erfolgreich bestätigt und auslöst.

b.     Bei Auswahl der Zahlungsart „Rechnung“: Der Vertrag kommt unmittelbar mit dem Absenden der Buchung durch den Kunden zustande. Der Vermieter nimmt das Angebot des Kunden durch die automatische Generierung und Absendung der Buchungsbestätigung per E-Mail an.

(4)   Der Vermieter bestätigt dem Kunden den Eingang der Buchung unverzüglich per E-Mail.

(5)    

§ 3 Preise, Versandkosten & Zahlungsbedingungen

(1)   Alle angegebenen Preise sind Gesamtpreise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(2)   Eventuell anfallende Anfahrts- oder Lieferkosten werden dem Kunden vor Abgabe der verbindlichen Buchung im Buchungsprozess deutlich mitgeteilt.

(3)   Die Zahlung erfolgt wahlweise über die im Buchungsprozess angebotenen Zahlungsarten. Bei Auswahl der Zahlungsart Rechnung ist der Rechnungsbetrag, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach dem Tag der Veranstaltung ohne Abzug zur Zahlung fällig.

§ 4 Liefer- und Leistungsbedingungen

(1)   Die Belieferung, der Auf- und Abbau sowie die Abholung der Mietgegenstände erfolgen persönlich durch den Vermieter oder dessen Erfüllungsgehilfen am vereinbarten Veranstaltungsort.

(2)   Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass am vereinbarten Aufbautag und zur vereinbarten Uhrzeit ein barrierefreier bzw. zumutbarer Zugang zum Veranstaltungsort gewährleistet ist.

(3)   Voraussetzungen am Veranstaltungsort: Der Kunde stellt sicher, dass am Aufstellort folgende Bedingungen erfüllt sind:

a.      Ein fester, ebener und trockener Untergrund (Schutz vor Feuchtigkeit, Nässe und direkter Sonneneinstrahlung

b.     Ein geschützter Standard-Stromanschluss (230V) in unmittelbarer Nähe (max. 5 Meter Entfernung zum Standort der Fotobox/Technik)

(4)   Verzögert sich der Aufbau oder die Inbetriebnahme durch Umstände, die der Kunde zu vertreten hat (z. B. fehlender Strom, verspäteter Einlass in die Location), geht dies nicht zu Lasten der vereinbarten Mietzeit

 

§ 5 Eigentumsvorbehalt

(1)   Die dem Kunden überlassenen Mietgegenstände (Fotobox, Eventtechnik, Zubehör und Kameras) verbleiben im ausschließlichen Eigentum des Vermieters.

(2)   Dem Kunden stehen zur Gestaltung der Fotodrucke standardmäßig 20 vorgefertigte Layout-Muster zur Auswahl, welche mit den Namen und dem Datum der Veranstaltung individualisiert werden.

(3)   Bucht der Kunde gegen Aufpreis eine individuelle Layout-Erstellung, verbleiben die Urheber- und Nutzungsrechte an den vom Vermieter erstellten Grafiken und Vorlagen beim Vermieter. Dem Kunden wird ein auf die Dauer und den Zweck der Veranstaltung beschränktes einfaches Nutzungsrecht eingeräumt.

(4)   Werden dem Kunden Verbrauchsmaterialien (z. B. Fotopapier, Requisiten-Sets zum Verbleib) übereignet, verbleiben diese bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Vermieters.

 

§ 6 Widerrufsrecht / Stornierung

(1)   Kein gesetzliches Widerrufsrecht: Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht, kein gesetzliches Widerrufsrecht. Die Buchung ist somit grundsätzlich verbindlich.

(2)   Stornierung durch den Kunden: Der Vermieter räumt dem Kunden jedoch ein vertragliches Stornierungsrecht zu folgenden Bedingungen ein:

a.      Bis 30 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn: Die Stornierung ist kostenfrei. Bereits geleistete Zahlungen werden vollständig erstattet.

b.     14 bis 29 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn: Bei einer Stornierung werden 50 % des vereinbarten Gesamtmietpreises als Stornogebühr fällig.

c.      Weniger als 14 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn: Bei einer Stornierung werden 100 % des vereinbarten Gesamtmietpreises berechnet.

(3)   Dem Kunden bleibt der Nachweis ausdrücklich gestattet, dass dem Vermieter durch die Stornierung kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die geforderte Pauschale.

(4)   Stornierungen bedürfen der Textform (z. B. per E-Mail).

 

§ 7 Gewährleistung & Mängelhaftung

(1)   Der Vermieter verpflichtet sich, die Mietgegenstände in einem technisch einwandfreien und funktionsfähigen Zustand anzuliefern.

(2)   Tritt während der Mietzeit eine Störung oder ein technischer Defekt an den Geräten auf, ist der Kunde verpflichtet, dies dem Vermieter unverzüglich über die bereitgestellte Telefonnummer anzuzeigen, damit der Vermieter die Möglichkeit zur Abhilfe (z. B. Fernwartung, Ersatzgerät) hat.

(3)   Unterlässt der Kunde die unverzügliche Mängelanzeige schuldhaft, sind Ansprüche auf Minderung des Mietpreises oder Schadensersatz ausgeschlossen, soweit der Vermieter infolge der Unterlassung keine Abhilfe schaffen konnte.

 

§ 8 Haftungsbeschränkung

(1)   Haftung des Vermieters:

Der Vermieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), beschränkt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.

(2)   Haftung des Mieters für Schäden und Verlust:

Der Mieter haftet ab dem Zeitpunkt der Übergabe/des Aufbaus bis zum Abbau/zur Abholung für alle Beschädigungen, Entwendungen, Vandalismus oder den Verlust der Mietgegenstände und des Zubehörs.

Veranstalter- und Gästehaftung: Der Mieter haftet ausdrücklich auch für sämtliche Schäden, die durch seine Gäste, Besucher, Mitarbeiter oder sonstige Dritte im Rahmen der Veranstaltung an den Mietgegenständen verursacht werden.

Der Mieter stellt sicher, dass die Geräte vor unsachgemäßer Behandlung (z. B. Umkippen, Verschüttung von Flüssigkeiten, Beschädigung von Kabeln) geschützt werden.

 

§ 9 Datenschutz

(1)   Der Vermieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich zur Abwicklung der Buchung und Vertragserfüllung unter Beachtung der Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

(2)   Sofern die Fotobox digitale Fotos speichert oder Online-Galerien bereitstellt, erfolgt die Verarbeitung der Bilddaten im Rahmen der technischen Bereitstellung für die Verwendungszwecke der Veranstaltung. Weitere Details sind der separaten Datenschutzerklärung auf der Website des Vermieters zu entnehmen.

 

§ 10 Schlussbestimmungen

(1)   Ergänzungen und/oder Änderungen der aufgeführten Bedingungen werden nur durch schriftliche Zustimmung beider Parteien wirksam. Dies gilt auch für die Änderung oder Abwandlungen dieser Klausel.

(2)   Erfüllungsort für alle Leistungen, insbesondere Lieferung und Zahlung, sowie Gerichtstand bei Streitigkeiten ist der Hauptsitz des Vermieters.

(3)   Nebenabreden zum Vertrag oder Abtretungen von Forderungen aus diesen AGB gelten nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters.

(4)   Für alle zu erbringenden Leistungen, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.


Nidda, den 13.08.2026

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