Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Geltungsbereich
& Vertragspartner
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
gelten für die Geschäftsbeziehung zwischen der Prime Events Nidda GbR – Pascal Borck
und Christopher Heldt, Am Weinberg 27 63667 Nidda, vertreten durch die
Geschäftsführer Pascal Borck & Christopher Heldt nachfolgenden Vermieter
genannt und dem Mieter.
Die vorliegenden AGB gelten ausschließlich. Änderungen bzw.
Anpassungen der bestehenden AGB des Vermieters werden ausdrücklich nur mit
schriftlicher Anerkennung wirksam. Die Erbringung erster Leistungen gilt
automatisch und in jedem Fall als Anerkennung der geltenden AGB. Auch wenn die
Bedingungen des Mieters abweichen, jedoch nicht schriftlich bestätigt wurden,
gilt die Buchung vorbehaltslos und ausschließlich unter Berücksichtigung der
vorliegen AGB.
§ 2
Vertragsschluss
(1)
Die Darstellung der Mietgegenstände und
Zusatzleistungen auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot,
sondern eine Aufforderung an den Kunden zur Abgabe eines verbindlichen
Mietangebots dar.
(2)
Der Kunde kann aus dem Angebot des Vermieters
Mietgegenstände sowie den gewünschten Mietzeitraum (Veranstaltungstermin)
auswählen und über das integrierte Buchungssystem im Warenkorb sammeln. Durch
Anklicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons gibt der Kunde ein
rechtlich verbindliches Angebot zum Abschluss eines Mietvertrags ab.
(3)
Der Mietvertrag kommt wie folgt verbindlich
zustande:
a.
Bei Auswahl einer Sofortzahlungsart (z. B.
PayPal, Kreditkarte): Der Vertrag kommt in dem Zeitpunkt zustande, in dem der
Kunde den Zahlungsvorgang beim jeweiligen Zahlungsdienstleister erfolgreich
bestätigt und auslöst.
b.
Bei Auswahl der Zahlungsart „Rechnung“: Der
Vertrag kommt unmittelbar mit dem Absenden der Buchung durch den Kunden
zustande. Der Vermieter nimmt das Angebot des Kunden durch die automatische
Generierung und Absendung der Buchungsbestätigung per E-Mail an.
(4)
Der Vermieter bestätigt dem Kunden den Eingang
der Buchung unverzüglich per E-Mail.
(5)
§ 3 Preise,
Versandkosten & Zahlungsbedingungen
(1)
Alle angegebenen Preise sind Gesamtpreise
inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2)
Eventuell anfallende Anfahrts- oder Lieferkosten
werden dem Kunden vor Abgabe der verbindlichen Buchung im Buchungsprozess
deutlich mitgeteilt.
(3)
Die Zahlung erfolgt wahlweise über die im
Buchungsprozess angebotenen Zahlungsarten. Bei Auswahl der Zahlungsart Rechnung
ist der Rechnungsbetrag, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen
nach dem Tag der Veranstaltung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
§ 4 Liefer- und
Leistungsbedingungen
(1)
Die Belieferung, der Auf- und Abbau sowie die
Abholung der Mietgegenstände erfolgen persönlich durch den Vermieter oder
dessen Erfüllungsgehilfen am vereinbarten Veranstaltungsort.
(2)
Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass am
vereinbarten Aufbautag und zur vereinbarten Uhrzeit ein barrierefreier bzw.
zumutbarer Zugang zum Veranstaltungsort gewährleistet ist.
(3)
Voraussetzungen am Veranstaltungsort: Der Kunde
stellt sicher, dass am Aufstellort folgende Bedingungen erfüllt sind:
a. Ein
fester, ebener und trockener Untergrund (Schutz vor Feuchtigkeit, Nässe und
direkter Sonneneinstrahlung
b. Ein
geschützter Standard-Stromanschluss (230V) in unmittelbarer Nähe (max. 5 Meter
Entfernung zum Standort der Fotobox/Technik)
(4)
Verzögert sich der Aufbau oder die
Inbetriebnahme durch Umstände, die der Kunde zu vertreten hat (z. B. fehlender
Strom, verspäteter Einlass in die Location), geht dies nicht zu Lasten der
vereinbarten Mietzeit
§ 5
Eigentumsvorbehalt
(1)
Die dem Kunden überlassenen Mietgegenstände
(Fotobox, Eventtechnik, Zubehör und Kameras) verbleiben im ausschließlichen
Eigentum des Vermieters.
(2)
Dem Kunden stehen zur Gestaltung der Fotodrucke
standardmäßig 20 vorgefertigte Layout-Muster zur Auswahl, welche mit den Namen
und dem Datum der Veranstaltung individualisiert werden.
(3)
Bucht der Kunde gegen Aufpreis eine individuelle
Layout-Erstellung, verbleiben die Urheber- und Nutzungsrechte an den vom
Vermieter erstellten Grafiken und Vorlagen beim Vermieter. Dem Kunden wird ein
auf die Dauer und den Zweck der Veranstaltung beschränktes einfaches
Nutzungsrecht eingeräumt.
(4)
Werden dem Kunden Verbrauchsmaterialien (z. B.
Fotopapier, Requisiten-Sets zum Verbleib) übereignet, verbleiben diese bis zur
vollständigen Bezahlung im Eigentum des Vermieters.
§ 6 Widerrufsrecht
/ Stornierung
(1)
Kein gesetzliches Widerrufsrecht: Gemäß § 312g
Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im
Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung
einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht, kein gesetzliches
Widerrufsrecht. Die Buchung ist somit grundsätzlich verbindlich.
(2)
Stornierung durch den Kunden: Der Vermieter
räumt dem Kunden jedoch ein vertragliches Stornierungsrecht zu folgenden
Bedingungen ein:
a. Bis
30 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn: Die Stornierung ist kostenfrei.
Bereits geleistete Zahlungen werden vollständig erstattet.
b. 14
bis 29 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn: Bei einer Stornierung werden 50 %
des vereinbarten Gesamtmietpreises als Stornogebühr fällig.
c. Weniger
als 14 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn: Bei einer Stornierung werden 100 %
des vereinbarten Gesamtmietpreises berechnet.
(3)
Dem Kunden bleibt der Nachweis ausdrücklich
gestattet, dass dem Vermieter durch die Stornierung kein Schaden oder ein
wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die geforderte Pauschale.
(4)
Stornierungen bedürfen der Textform (z. B. per
E-Mail).
§ 7 Gewährleistung
& Mängelhaftung
(1)
Der Vermieter verpflichtet sich, die
Mietgegenstände in einem technisch einwandfreien und funktionsfähigen Zustand
anzuliefern.
(2)
Tritt während der Mietzeit eine Störung oder ein
technischer Defekt an den Geräten auf, ist der Kunde verpflichtet, dies dem
Vermieter unverzüglich über die bereitgestellte Telefonnummer anzuzeigen, damit
der Vermieter die Möglichkeit zur Abhilfe (z. B. Fernwartung, Ersatzgerät) hat.
(3)
Unterlässt der Kunde die unverzügliche
Mängelanzeige schuldhaft, sind Ansprüche auf Minderung des Mietpreises oder
Schadensersatz ausgeschlossen, soweit der Vermieter infolge der Unterlassung
keine Abhilfe schaffen konnte.
§ 8
Haftungsbeschränkung
(1)
Haftung des Vermieters:
Der Vermieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer
vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige
Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Bei leichter
Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur bei Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten (Kardinalpflichten), beschränkt auf den vertragstypisch
vorhersehbaren Schaden.
(2)
Haftung des Mieters für Schäden und Verlust:
Der Mieter haftet ab dem Zeitpunkt der Übergabe/des
Aufbaus bis zum Abbau/zur Abholung für alle Beschädigungen, Entwendungen,
Vandalismus oder den Verlust der Mietgegenstände und des Zubehörs.
Veranstalter- und Gästehaftung: Der Mieter haftet
ausdrücklich auch für sämtliche Schäden, die durch seine Gäste, Besucher,
Mitarbeiter oder sonstige Dritte im Rahmen der Veranstaltung an den
Mietgegenständen verursacht werden.
Der Mieter stellt sicher, dass die Geräte vor
unsachgemäßer Behandlung (z. B. Umkippen, Verschüttung von Flüssigkeiten,
Beschädigung von Kabeln) geschützt werden.
§ 9 Datenschutz
(1)
Der Vermieter verarbeitet personenbezogene Daten
des Kunden ausschließlich zur Abwicklung der Buchung und Vertragserfüllung
unter Beachtung der Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
(2)
Sofern die Fotobox digitale Fotos speichert oder
Online-Galerien bereitstellt, erfolgt die Verarbeitung der Bilddaten im Rahmen
der technischen Bereitstellung für die Verwendungszwecke der Veranstaltung.
Weitere Details sind der separaten Datenschutzerklärung auf der Website des
Vermieters zu entnehmen.
§ 10
Schlussbestimmungen
(1)
Ergänzungen und/oder Änderungen der aufgeführten
Bedingungen werden nur durch schriftliche Zustimmung beider Parteien wirksam.
Dies gilt auch für die Änderung oder Abwandlungen dieser Klausel.
(2)
Erfüllungsort für alle Leistungen, insbesondere
Lieferung und Zahlung, sowie Gerichtstand bei Streitigkeiten ist der Hauptsitz
des Vermieters.
(3)
Nebenabreden zum Vertrag oder Abtretungen von
Forderungen aus diesen AGB gelten nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung
des Vermieters.
(4)
Für alle zu erbringenden Leistungen, gilt das
Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Nidda, den 13.08.2026
